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Erbrecht


Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in erbrechtlichen Fragen.


Ihr Anspechpartner im Erbrecht:

Rechtsanwalt und Notar Oliver Ibert


Das Erbrecht ist ein Bereich, in dem viele Streitigkeiten durch frühzeitige Vorkehrungen vermieden werden können. Da es sich bei den Parteien häufig um Verwandte oder andere sich nahestehende Personen handelt, liegt eine vorherige Klärung im Interesse aller Beteiligten.

Wir bieten Ihnen die Beratung vor und nach dem Erbfall mit dem Ziel an, langwierige Auseinandersetzungen zu verhindern. Gerne sind wir Ihnen bei der Ausarbeitung von Testamenten oder anderen letztwilligen Verfügungen behilflich.


Unternehmen beraten wir zu Fragen der Unternehmensnachfolge. Auch hier helfen rechtzeitige Vorkehrungen Streit zu vermeiden und sparen langfristig Geld.

Kommt es dennoch zu Streitfällen, vertreten wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche genauso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Im Einzelnen gehören zu diesem Bereich beispielsweise

  • die Beratung zu Pflichteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Pflichtteilsrestansprüchen
  • die Klärung von Fragen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • die Beratung zu Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
  • die Beratung zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • die Testamentsvollstreckung

Um mit uns über Ihre Fragen zu sprechen, vereinbaren Sie bitte einfach telefonisch einen Beratungstermin unter 030 / 85 99 65-0 oder per E-Mail (sekretariat@ip-berlin.de).


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