Versicherungsrecht

Ihre Kanzlei für Versicherungsrecht

Sie haben eine private Haftpflichtversicherung, eine Krankenversicherung, vielleicht eine Lebensversicherung und eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sie fühlen sich rundum abgesichert. Aber im Versicherungsfall erhalten Sie plötzlich nicht die erwarteten Leistungen, sondern nur ein Schreiben Ihrer Versicherung, in dem diese ihre Eintrittspflicht ablehnt. In diesem Fall sollten Sie sich mit einem Anwalt beraten, der den Versicherungsvertrag überprüfen und die Versicherung möglicherweise auf eine in Wahrheit doch bestehende Leistungspflicht hinweisen kann.Insbesondere bei Berufsunfähigkeitsversicherungen (auch in Form der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) kommt es immer wieder zu Streit zwischen der Versicherung und ihrem Versicherungsnehmer, ob die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit vorliegen.

Die Regeln des Versicherungsrechts und die Bedingungen, die der Versicherer dem Vertrag zu Grunde legt, sind für den Versicherungsnehmer schwer bis gar nicht zu verstehen. Verweigert Ihnen die Versicherung eine Leistung, von der Sie meinen, einen Anspruch darauf zu haben, sollten Sie anwaltlich beraten lassen.

Was benötigen wir, um Sie unterstützen zu können?

Im Versicherungsrecht ist neben der Vorlage der Versicherungspolice (Versicherungsschein) auch ein Blick in die zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB, AKB, ARB usw.) sehr wichtig, da sich diese von Gesellschaft zu Gesellschaft und abhängig vom Abschlussdatum in wichtigen Punkten unterscheiden können.

Sofern wir Sie nicht nur beraten, sondern auch vertreten sollen, benötigen wir in der Regel eine schriftliche Vollmacht; Formulare dafür, die Sie nur unterschreiben müssen, halten wir für Sie bereit.

Sofern Sie Ihrerseits verklagt werden und wir Sie vertreten sollen, benötigen wir die vollständigen Prozessunterlagen, insbesondere Klageschrift mit Anlagen, weitere Schriftsätze und alle gerichtlichen Verfügungen, die Ihnen zugegangen sind. Achten Sie darauf, dass keine Fristen versäumt werden, und konsultieren Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt.

Was kostet die Tätigkeit des Rechtsanwaltes?

Die Gebühren des Rechtsanwaltes für die außergerichtliche Vertretung und für die gerichtliche Tätigkeit sind in einem Gesetz, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Gebühren nach dem RVG hängen meist vom Gegenstands- oder Streitwert ab.

Für die außergerichtliche Tätigkeit kann statt dessen auch eine Vergütung nach Zeitaufwand oder auch eine Pauschale vereinbart werden.

Wir sagen Ihnen gerne, mit welchen Kosten Sie gerade in Ihrem Fall rechnen müssen. Wenn Sie in einem Prozess vollständig obsiegen, hat in der Regel die Gegenseite die Kosten zu tragen.

Sofern wir Sie nur beraten sollen, muss – nachdem die gesetzlichen Regelungen dafür weggefallen sind – eine Vergütung für die Beratung vereinbart werden. Je nach Lage des Falles kommen auch hier Pauschalhonorare, eine Vergütung nach Zeitaufwand oder eine am Wert des Streitgegenstandes orientierte Vergütung in Betracht.

Vor welchen Gerichten können wir Sie im Versicherungsrecht vertreten?

Wir können Sie in Rechtsstreitigkeiten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, also auch dem Kammergericht vertreten, allerdings nicht vor dem Bundesgerichtshof.

Wie können Sie ein Mandat erteilen?

Üblich ist es, einen Termin zu vereinbaren. Gerade im Versicherungsrecht wird es kaum ohne ein persönliches Gespräch gehen, wobei Sie uns Unterlagen zur Vorbereitung auch schon vorher zukommen lassen können. Sie erreichen uns montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr. Wenn es nicht anders möglich ist, können auch außerhalb dieser Zeiten Besprechungstermine vereinbart werden.

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