Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht
Ihr Ansprechpartner
Jörg Paßmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in allen Belangen des Verkehrs- und Unfallrechts. Dazu einige Beispiele:
Ihr Ansprechpartner
Jörg Paßmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in allen Belangen des Verkehrs- und Unfallrechts. Dazu einige Beispiele:
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie sich am Unfallort gegenüber Dritten, insbesondere dem Unfallgegner oder Polizeibeamten, nicht zur Verschuldensfrage äußern. Bestehen Sie auf Ihrem Recht, sich ausschließlich über den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt zu äußern.
Dasselbe gilt für die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung. Diese vertritt naturgemäß nicht Ihre Interessen, das kann nur Ihr Anwalt.
Wir stehen Ihnen als unabhängige und objektive Fachleute zur Verfügung, die striktes Augenmerk auf Ihre Interessen legen, die wir sachlich und energisch vertreten.
Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen verfügen wir über langjährige Erfahrung, auf die Sie zurückgreifen können.
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie uns alle Ihnen bereits vorliegenden Schriftstücke und Bilder (Unfallaktenzeichen der Polizei, Name und Kennzeichen des Unfallgegners, ggf. Unfallskizzen und Fotos vom Unfall – auch aus einer Handykamera, Erste-Hilfe-Berichte und weitere Arztberichte) zur Verfügung stellen.
Sofern Ihnen die gegnerische Versicherung bereits einen Unfallfragebogen zugesandt hat, füllen Sie diesen nicht aus, sondern bringen ihn zum ersten Gespräch mit.
Sofern wir Sie nicht nur beraten, sondern auch vertreten sollen, benötigen wir in der Regel eine schriftliche Vollmacht; Formulare, die Sie nur unterschreiben müssen, dafür halten wir für Sie bereit.
Sofern Sie den Unfall nicht verschuldet haben, müssen die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts vom Unfallgegner und dessen Versicherung übernommen werden.
Die Gebühren des Rechtsanwaltes für die außergerichtliche Vertretung und für die gerichtliche Tätigkeit sind in einem Gesetz, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Gebühren nach dem RVG hängen meist vom Gegenstands- oder Streitwert ab.
Für die außergerichtliche Tätigkeit kann statt dessen auch eine Vergütung nach Zeitaufwand oder auch eine Pauschale vereinbart werden.
Wir sagen Ihnen gerne, mit welchen Kosten Sie gerade in Ihrem Fall rechnen müssen. Wenn Sie in einem Prozess vollständig obsiegen, hat in der Regel die Gegenseite die Kosten zu tragen.
Sofern wir Sie nur beraten sollen, muss – nachdem die gesetzlichen Regelungen dafür weggefallen sind – eine Vergütung für die Beratung vereinbart werden. Je nach Lage des Falles kommen auch hier Pauschalhonorare, eine Vergütung nach Zeitaufwand oder eine am Wert des Streitgegenstandes orientierte Vergütung in Betracht.
Wir können Sie in Rechtsstreitigkeiten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertreten, allerdings nicht vor dem Bundesgerichtshof.
Üblich ist es, einen Termin zu vereinbaren. Im Verkehrsrecht bietet sich ein persönliches Gespräch an, telefonische Besprechungen sind ebenfalls möglich, wobei Sie uns Unterlagen zur Vorbereitung auch schon vorher zukommen lassen können. Sie erreichen uns montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr. Wenn es nicht anders möglich ist, können auch außerhalb dieser Zeiten Besprechungstermine vereinbart werden.