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Rechtsanwalt Erik Stamer
Ein Problem, das in den letzten Jahren nicht nur an Bedeutung gewonnen hat, sondern in der öffentlichen Wahrnehmung geradezu explosionsartig Verbreitung gefunden hat, ist die Abmahnung wegen des Downloads und Anbietens von urheberrechtlichen geschützen Dateien mittels Tauschbörsen (Filesharing). Abmahnungen werden in diesem Bereich für den Tausch von Musiktiteln, Filme aber auch Software verschickt. In diversen Foren werden die unterschiedlichsten Ansichten zur richtigen Reaktion auf eine erhaltene Abmahnung vertreten und diskutiert. Von Ignorieren bis hin zum Rat, die geforderte Summe zu bezahlen und die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden, kann im Internet alles an Ratschlägen gefunden werden. Was bleibt, ist die Unsicherheit im Umgang mit einer Abmahnung.
An dieser Stelle setzt unser Beratungsangebot an. Trotz des Massengeschäft auf Seiten der abmahnenden Kanzleien wird bei uns jeder Fall inviduell betrachtet. Generalisierte Ratschläge verbieten sich schon daher, weil bei der Beratung und Vertretung eines Abgemahnten dessen Wünsche die Strategie der Verteidigung bestimmen.
Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von abgemahnten Filesharern. Vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin unter 030 / 85 99 650 oder per Mail (sekretariat@ip-berlin.de). Gerne können Sie uns vorab auch die Abmahnung per Mail übersenden.