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Rechtsanwalt Erik Stamer
IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht und bezeichnet zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Umgangsspranglich werden oft auch die Begriffe Internetrecht oder Computerrecht verwendet.
Im Einzelnen sind die häufigsten Tätigkeitsgebiete
- Begleitung und Beratung bei Vertragsverhandlungen in den Bereichen Software und Hardware - Ausarbeitung/Erstellung von Verträgen im Bereich Softwareentwicklung und Lizenzvergabe - Gestaltung und Überprüfung (Compliance) von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - Rechtskonformitätsprüfung von Webseiten hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben - Abmahnungen und einstweilige Verfügung sowie deren Abwehr - Beratung und Vertretung im Bereich des Datenschutzes - Anmeldung von Marken - Streitigkeiten im Bereich des e-commerce und des m-commerce (insbesondere bei eBay und in Onlineshops) - Telekommunikationsrecht - Beratung und Verteidigung im Zusammenhang mit dem Vorwurf des illegalen Downloads von Medien (Filesharing) - Übernahme von Strafverteidigungen (beispielsweise beim Vorwurf des Computerbetrugs oder strafbaren Verstöße gegen das Urheberrecht oder Datenschutzgesetze)Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei allen anderen Fragen aus dem Bereich des IT-Rechts zur Seite. Um uns Ihren Beratungsbedarf darzustellen, vereinbaren Sie bitte einfach einen Beratungstermin unter 030 / 85 99 650 oder per Mail (stamer@ip-berlin.de). Gerne können Sie uns vorab auch die Unterlagen zu Ihrem Fall per Mail übersenden.