IT-Recht

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Rechtsanwalt Erik Stamer

IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht und bezeichnet zusammenfassend das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Umgangsspranglich werden oft auch die Begriffe Internetrecht oder Computerrecht verwendet.

Im Einzelnen sind die häufigsten Tätigkeitsgebiete

- Begleitung und Beratung bei Vertragsverhandlungen in den Bereichen Software und Hardware
- Ausarbeitung/Erstellung von Verträgen im Bereich Softwareentwicklung und Lizenzvergabe
- Gestaltung und Überprüfung (Compliance) von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Rechtskonformitätsprüfung  von Webseiten hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
- Abmahnungen und einstweilige Verfügung sowie deren Abwehr
- Beratung und Vertretung im Bereich des Datenschutzes
- Anmeldung von Marken
- Streitigkeiten im Bereich des e-commerce und des m-commerce (insbesondere bei eBay und in Onlineshops)
- Telekommunikationsrecht
- Beratung und Verteidigung im Zusammenhang mit dem Vorwurf des illegalen Downloads von Medien (Filesharing)
- Übernahme von Strafverteidigungen (beispielsweise beim Vorwurf des Computerbetrugs oder strafbaren Verstöße gegen das Urheberrecht oder Datenschutzgesetze)

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei allen anderen Fragen aus dem Bereich des IT-Rechts zur Seite. Um uns Ihren Beratungsbedarf darzustellen, vereinbaren Sie bitte einfach einen Beratungstermin unter 030 / 85 99 650 oder per Mail (stamer@ip-berlin.de). Gerne können Sie uns vorab auch die Unterlagen zu Ihrem Fall per Mail übersenden.

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