Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Oliver Ibert
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Ihre Kanzlei für Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten, die mit der Gründung einer Gesellschaft, deren Leitung und der laufenden Beteiligung daran, aber auch mit deren Auflösung oder dem Ausscheiden aus der Gesellschaft zu tun haben, dazu einige Beispiele:
- Rechtsformwahl
- Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
- Rechtsformänderung, Umwandlung
- Satzungsänderungen
- Gesellschafterversammlungen: Vorbereitung und Interessenvertretung
- Abschluss, Änderung und Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
- Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
- Kündigung und Ausschluss
- Abfindungsguthaben
- Auflösung und Auseinandersetzung
- Vererbung und Unternehmensnachfolge
Außerdem können Sie sich in den meisten Rechtsfragen, die im laufenden Betrieb Ihres Unternehmens auftreten, an uns wenden, beispielsweise im
- Firmenrecht
- Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
- Kauf- und Werkvertragsrecht
- Baurecht
- Vertragsgestaltung
- (Gewerbe-) Mietrecht
- Forderungsbeitreibung
- Darlehen und Kredite
- Arbeitsrecht im Unternehmen
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Ibert. Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und beschäftigt sich seit Jahren schwerpunktmäßig mit dem Gesellschaftsrecht, mit den vielfältigen Rechtsproblemen mittelständischer Unternehmen und Rechtsfragen rund um Immobilien, sei es, dass es um Vermietung, Erwerb, Belastung oder bauliche Maßnahmen geht, wobei er Gesellschafter und Gesellschaften, mittelständische Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen vertritt und berät.
Wann Sie einen Anwalt beauftragen sollten:
Dass es nützlich gewesen wäre, beim Eingehen einer Gesellschaft rechtlichen Rat einzuholen, zeigt sich oft erst lange Zeit später, wenn es erstmals zum Streit kommt. Auch wenn bestimmte Gesellschaftsverträge beurkundungsbedürftig sind (GmbH, AG) und deshalb von einem Notar rechtlich geprüft werden, muss damit nicht sichergestellt sein, dass ihre persönlichen Interessen dabei ausreichend berücksichtigt wurden. Gerade wenn ein anderer Mitgesellschafter von einem Notar einen „Standardvertrag“ aufsetzen lässt, sollten Sie überlegen, ob er für Ihre Situation wirklich passt. Es stellen sich viele Fragen.
Was gibt es für Haftungsrisiken? Wie kann man sie begrenzen?
Was geschieht, wenn ein Mitgesellschafter verstirbt? Wem stehen Sie dann gegenüber?
Was geschieht, wenn das bislang so freundschaftliche Verhältnis sich eintrübt? Ist das Unternehmen, für das Sie den größten Teil Ihres Lebens gearbeitet haben, dann von Personen beherrscht, zu denen Sie kein Vertrauen mehr haben?
Wie kommen die Gesellschafter auseinander, wenn die Zusammenarbeit nicht mehr funktioniert. Können Sie kündigen und was sind die Folgen? Oder kann man gar einen missliebigen Gesellschafter ausschließen?
Aber nicht nur bei der Gründung, sondern auch bei späteren Veränderungen ist oft anwaltlicher Rat nötig: Vielleicht wollen Sie weitere Gesellschafter aufnehmen, das Kapital erhöhen, Anteile übertragen oder sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen.
Und leider können die Konfliktfälle, die oben bereits angesprochen wurden, auch tatsächlich eintreten. Im Streitfall kann ein Anwalt helfen, den Konflikt zu lösen, manchmal muss ein Streit aber auch vor Gericht ausgetragen werden.
Achten Sie darauf, rechtzeitig einen Rechtsanwalt zu konsultieren, damit keine Fristen versäumt werden. Gesellschafterbeschlüsse beispielsweise müssen oft innerhalb bestimmter Fristen mit einer Klage angefochten werden; zu sagen, dass man damit nicht einverstanden sei, genügt nicht.
Was benötigen wir, um Sie unterstützen zu können?
Zunächst müssen wir Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation kennen lernen und erfahren, was Sie vorhaben. Wenn Sie bereits Mitglied einer Gesellschaft sind, benötigen wir den Gesellschaftsvertrag, etwaige Beschlüsse, um die es gehen könnte, bisher geführte Korrespondenz und weitere Informationen von Ihnen. Soll erst eine Gesellschaft gegründet werden, können wir Verträge entwerfen oder prüfen und Änderungsvorschläge erarbeiten.
Sofern wir Sie nicht nur beraten, sondern auch vertreten sollen, benötigen wir in der Regel eine schriftliche Vollmacht; Formulare dafür, die Sie nur unterschreiben müssen, halten wir für Sie bereit.
Sofern Sie Ihrerseits verklagt werden und wir Sie vertreten sollen, benötigen wir die vollständigen Prozessunterlagen, insbesondere Klageschrift mit Anlagen, weitere Schriftsätze und alle gerichtlichen Verfügungen, die Ihnen zugegangen sind. Achten Sie darauf, dass keine Fristen versäumt werden, und konsultieren Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt.
Was kostet die Tätigkeit des Rechtsanwaltes?
Die Gebühren des Rechtsanwaltes für die außergerichtliche Vertretung und für die gerichtliche Tätigkeit sind in einem Gesetz, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Gebühren nach dem RVG hängen meist vom Gegenstands- oder Streitwert ab.
Für die außergerichtliche Tätigkeit kann statt dessen auch eine Vergütung nach Zeitaufwand oder auch eine Pauschale vereinbart werden.
Wir sagen Ihnen gerne, mit welchen Kosten Sie gerade in Ihrem Fall rechnen müssen. Wenn Sie in einem Prozess vollständig obsiegen, hat in der Regel die Gegenseite die Kosten zu tragen.
Sofern wir Sie nur beraten sollen, muss – nachdem die gesetzlichen Regelungen dafür weggefallen sind – eine Vergütung für die Beratung vereinbart werden. Je nach Lage des Falles kommen auch hier Pauschalhonorare, eine Vergütung nach Zeitaufwand oder eine am Wert des Streitgegenstandes orientierte Vergütung in Betracht.
Vor welchen Gerichten können wir Sie gesellschaftsrechtlich vertreten?
Wir können Sie in Rechtsstreitigkeiten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, also auch dem Kammergericht vertreten, allerdings nicht vor dem Bundesgerichtshof.
Wie können Sie ein Mandat erteilen?
Üblich ist es, einen Termin zu vereinbaren. Gerade im Gesellschaftsrecht wird es kaum ohne ein persönliches Gespräch gehen, wobei Sie uns Unterlagen zur Vorbereitung auch schon vorher zukommen lassen können. Sie erreichen uns montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr. Wenn es nicht anders möglich ist, können auch außerhalb dieser Zeiten Besprechungstermine vereinbart werden.